Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München
Eine Kanzlei, ein Rechtsgebiet: Wir führen ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und kennen die Personalabteilungen und Arbeitgeberanwälte in der Region aus über 500 Verfahren. Sie sprechen mit der Anwältin, die Ihr Mandat auch verhandelt.
Vier Bereiche, ein Rechtsgebiet.
Jedes Mandat beginnt mit der Sichtung Ihrer Unterlagen. Was danach folgt, richtet sich nach der Frist, die in Ihrem Fall läuft.
Kündigung
Prüfung der Kündigung, Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist.
§ 4 KSchGAbfindung
Berechnung und Verhandlung der Abfindung, außergerichtlich und im Gütetermin.
§ 1a KSchGAufhebungsvertrag
Prüfung vor der Unterschrift: Sperrzeit, Freistellung, Zeugnis und Resturlaub.
§ 159 SGB IIIArbeitsvertrag
Vertrags- und Zeugnisprüfung, Befristung, Überstunden und Wettbewerbsverbot.
§ 14 TzBfG
Kanzleiräume an der Leopoldstraße, München-SchwabingDr. Julia Reinhardt, Rechtsanwältin
Seit acht Jahren begleite ich Beschäftigte in München bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlung. Der Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Einigung, mit Vertretung vor dem Arbeitsgericht München, wenn sie nötig wird.
Vor der Kanzleigründung war ich vier Jahre in einer arbeitsrechtlichen Einheit einer Wirtschaftskanzlei tätig, überwiegend auf Arbeitgeberseite. Diese Perspektive kenne ich, wenn wir Ihre Verhandlung vorbereiten.
Was Sie von der Zusammenarbeit erwarten können.
Schnelle Erreichbarkeit
Läuft eine Frist, erreichen Sie uns am selben Tag, auch außerhalb der Sprechzeiten.
Persönliche Beratung
Ihr Mandat wird von Dr. Reinhardt selbst geführt, ohne Wechsel der Ansprechperson.
Kosten vorab schriftlich
Erstgespräch kostenlos, danach ein Betrag aus einer veröffentlichten Spanne. Nachforderungen gibt es nicht.
Verhandlungsergebnis
In vier von fünf Verfahren endet die Auseinandersetzung ohne Urteil, mit Abfindung oder Vergleich.
Digitale Aktenführung
Sie sehen jede Ein- und Ausgangspost im Mandantenportal, ohne Nachfragen per Telefon.
Fristenkontrolle
Jede Frist wird doppelt erfasst und überwacht, von der Klagefrist bis zur Berufung.
Eine Ansprechpartnerin
Kein Referendariatsteam, kein Weiterreichen der Akte, keine wechselnden Zuständigkeiten.
Verständliche Schreiben
Jeden Schriftsatz erhalten Sie mit einer kurzen Erklärung, was er bedeutet und was als Nächstes passiert.
Stimmen von Mandanten.
Nach der Kündigung hatte ich zwei Tage Zeit. Die Einschätzung kam am selben Abend, die Klage war fristgerecht eingereicht.
Die Abfindung lag deutlich über dem ersten Angebot des Arbeitgebers. Jeder Schritt war vorher erklärt und schriftlich bestätigt.
Der Vertrag hätte mich eine Sperrzeit gekostet. Die Prüfung vor der Unterschrift hat das verhindert.
Was es kostet, steht vorher fest.
Die Spannen unten sind Erfahrungswerte für abgeschlossene Mandate. Ihren konkreten Betrag nennen wir schriftlich, bevor Sie beauftragen.
Bis zu 20 Minuten am Telefon oder per Video. Wir sichten Kündigung oder Vertrag, benennen die Frist und sagen Ihnen, ob sich ein Vorgehen lohnt.
ohne MandatsverhältnisVertrags- oder Kündigungsprüfung mit schriftlicher Bewertung und einem Schreiben an den Arbeitgeber.
Festpreis, vorab vereinbartVerhandlung bis zur Einigung. Der Rahmen richtet sich nach Gehalt und Beschäftigungsdauer.
Festpreis oder RVGKlage, Gütetermin und Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Abrechnung nach den gesetzlichen Sätzen.
RVG, Streitwert-abhängigAlle Beträge netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Gerichts- und Gegenanwaltskosten sind nicht enthalten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage vor Mandatsbeginn.
Ja. Die Ersteinschätzung von bis zu 20 Minuten ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie danach nicht beauftragen. Es entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Rechnung.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Außergerichtliche Prüfung und Schriftsatz liegen zwischen 290 und 690 €, eine Abfindungsverhandlung zwischen 890 und 2.400 €, eine Kündigungsschutzklage zwischen 1.400 und 3.900 € netto. Den Betrag für Ihren Fall nennen wir schriftlich, bevor Sie beauftragen.
Als Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt von Kündigungsgrund, Betriebsgröße und Prozessrisiko ab.
In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten meist ja. Wir stellen die Deckungsanfrage vor Mandatsbeginn und informieren Sie über das Ergebnis.
Nicht ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Wir prüfen den Entwurf in der Regel innerhalb eines Werktags.
Ja, bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Termine finden vor Ort, telefonisch oder per Video statt.
Drei Schritte bis zur Beratung.
Kontakt
Sie senden das Formular oder rufen an. Wir bestätigen den Eingang und benennen die laufenden Fristen.
Ersteinschätzung
Kostenlos und unverbindlich: wir sichten Kündigung, Vertrag und Korrespondenz und schicken eine Einschätzung mit Kostenangabe.
Beratung
Im Termin legen wir das Vorgehen fest. Bei Mandatierung übernehmen wir Verhandlung und Vertretung vollständig.
Ersteinschätzung anfragen.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden werktags mit einem Terminvorschlag.