Heute erreichbar bis 18 UhrLeopoldstraße 45, Schwabingnur Arbeitsrecht, seit 2018

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München

Eine Kanzlei, ein Rechtsgebiet: Wir führen ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und kennen die Personalabteilungen und Arbeitgeberanwälte in der Region aus über 500 Verfahren. Sie sprechen mit der Anwältin, die Ihr Mandat auch verhandelt.

Erstgespräch kostenlos und unverbindlich

Vier Bereiche, ein Rechtsgebiet.

Jedes Mandat beginnt mit der Sichtung Ihrer Unterlagen. Was danach folgt, richtet sich nach der Frist, die in Ihrem Fall läuft.

Kündigung

Prüfung der Kündigung, Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist.

§ 4 KSchG

Abfindung

Berechnung und Verhandlung der Abfindung, außergerichtlich und im Gütetermin.

§ 1a KSchG

Aufhebungsvertrag

Prüfung vor der Unterschrift: Sperrzeit, Freistellung, Zeugnis und Resturlaub.

§ 159 SGB III

Arbeitsvertrag

Vertrags- und Zeugnisprüfung, Befristung, Überstunden und Wettbewerbsverbot.

§ 14 TzBfG
Dr. Julia Reinhardt, Fachanwältin für ArbeitsrechtKanzleiräume an der Leopoldstraße, München-Schwabing

Dr. Julia Reinhardt, Rechtsanwältin

Seit acht Jahren begleite ich Beschäftigte in München bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlung. Der Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Einigung, mit Vertretung vor dem Arbeitsgericht München, wenn sie nötig wird.

Vor der Kanzleigründung war ich vier Jahre in einer arbeitsrechtlichen Einheit einer Wirtschaftskanzlei tätig, überwiegend auf Arbeitgeberseite. Diese Perspektive kenne ich, wenn wir Ihre Verhandlung vorbereiten.

500+zufriedene Mandanten
8+ JahreBerufserfahrung
4,996 Google-Bewertungen
Qualifikationen
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2022
Promotion zum Kündigungsschutzrecht, LMU München
Rechtsanwältin, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
Über 500 begleitete arbeitsrechtliche Mandate
Beratung auf Deutsch und Englisch

Was Sie von der Zusammenarbeit erwarten können.

Schnelle Erreichbarkeit

Läuft eine Frist, erreichen Sie uns am selben Tag, auch außerhalb der Sprechzeiten.

Persönliche Beratung

Ihr Mandat wird von Dr. Reinhardt selbst geführt, ohne Wechsel der Ansprechperson.

Kosten vorab schriftlich

Erstgespräch kostenlos, danach ein Betrag aus einer veröffentlichten Spanne. Nachforderungen gibt es nicht.

Verhandlungsergebnis

In vier von fünf Verfahren endet die Auseinandersetzung ohne Urteil, mit Abfindung oder Vergleich.

Digitale Aktenführung

Sie sehen jede Ein- und Ausgangspost im Mandantenportal, ohne Nachfragen per Telefon.

Fristenkontrolle

Jede Frist wird doppelt erfasst und überwacht, von der Klagefrist bis zur Berufung.

Eine Ansprechpartnerin

Kein Referendariatsteam, kein Weiterreichen der Akte, keine wechselnden Zuständigkeiten.

Verständliche Schreiben

Jeden Schriftsatz erhalten Sie mit einer kurzen Erklärung, was er bedeutet und was als Nächstes passiert.

Stimmen von Mandanten.

Google Maps4,9 von 5 aus 96 Google-BewertungenAlle Bewertungen ansehen
vor 2 Monaten
Nach der Kündigung hatte ich zwei Tage Zeit. Die Einschätzung kam am selben Abend, die Klage war fristgerecht eingereicht.
M. K.Kündigungsschutzklage, 2026
Google-Bewertung, verifizierter Besuch
vor 5 Monaten
Die Abfindung lag deutlich über dem ersten Angebot des Arbeitgebers. Jeder Schritt war vorher erklärt und schriftlich bestätigt.
S. B.Abfindungsverhandlung, 2025
Google-Bewertung, verifizierter Besuch
vor einem Jahr
Der Vertrag hätte mich eine Sperrzeit gekostet. Die Prüfung vor der Unterschrift hat das verhindert.
T. H.Aufhebungsvertrag, 2025
Google-Bewertung, verifizierter Besuch

Was es kostet, steht vorher fest.

Die Spannen unten sind Erfahrungswerte für abgeschlossene Mandate. Ihren konkreten Betrag nennen wir schriftlich, bevor Sie beauftragen.

KostenlosErsteinschätzung0 €

Bis zu 20 Minuten am Telefon oder per Video. Wir sichten Kündigung oder Vertrag, benennen die Frist und sagen Ihnen, ob sich ein Vorgehen lohnt.

ohne Mandatsverhältnis
AußergerichtlichPrüfung und Schriftsatz290 – 690 €

Vertrags- oder Kündigungsprüfung mit schriftlicher Bewertung und einem Schreiben an den Arbeitgeber.

Festpreis, vorab vereinbart
VerhandlungAbfindung aushandeln890 – 2.400 €

Verhandlung bis zur Einigung. Der Rahmen richtet sich nach Gehalt und Beschäftigungsdauer.

Festpreis oder RVG
GerichtlichKündigungsschutzklage1.400 – 3.900 €

Klage, Gütetermin und Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Abrechnung nach den gesetzlichen Sätzen.

RVG, Streitwert-abhängig

Alle Beträge netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Gerichts- und Gegenanwaltskosten sind nicht enthalten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir die Deckungsanfrage vor Mandatsbeginn.

Antworten vor dem ersten Termin.

Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an: 089 4455 6677.

Ja. Die Ersteinschätzung von bis zu 20 Minuten ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie danach nicht beauftragen. Es entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Rechnung.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Außergerichtliche Prüfung und Schriftsatz liegen zwischen 290 und 690 €, eine Abfindungsverhandlung zwischen 890 und 2.400 €, eine Kündigungsschutzklage zwischen 1.400 und 3.900 € netto. Den Betrag für Ihren Fall nennen wir schriftlich, bevor Sie beauftragen.

Als Orientierung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Höhe hängt von Kündigungsgrund, Betriebsgröße und Prozessrisiko ab.

In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten meist ja. Wir stellen die Deckungsanfrage vor Mandatsbeginn und informieren Sie über das Ergebnis.

Nicht ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Wir prüfen den Entwurf in der Regel innerhalb eines Werktags.

Ja, bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Termine finden vor Ort, telefonisch oder per Video statt.

Drei Schritte bis zur Beratung.

01

Kontakt

Sie senden das Formular oder rufen an. Wir bestätigen den Eingang und benennen die laufenden Fristen.

02

Ersteinschätzung

Kostenlos und unverbindlich: wir sichten Kündigung, Vertrag und Korrespondenz und schicken eine Einschätzung mit Kostenangabe.

03

Beratung

Im Termin legen wir das Vorgehen fest. Bei Mandatierung übernehmen wir Verhandlung und Vertretung vollständig.

Ersteinschätzung anfragen.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden werktags mit einem Terminvorschlag.

SprechzeitenMo bis Fr, 9 bis 18 Uhr

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Pflichtfelder sind markiert. Es entstehen keine Kosten und kein Mandatsverhältnis.

Wie wir Sie erreichen dürfen.
Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag oder etwas anderes. Bitte keine sensiblen Daten im Erstkontakt.
Mit dem Senden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu. Details in der Datenschutzerklärung.